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Plakettenverordnung

Plakettenverordnung

Welche Plakette bekommen Sie?

regelt seit 1. März 2007 Kfz-Schadstoffklassen

 

Seit 1. März 2007 gibt es die Plakettenverordnung, um Ihr Fahrzeug in verschiedene Schadstoffklassen einzuteilen. Wenn Sie sehen wollen, welche Plakette Sie erhalten, klicken Sie hier ANKER PLAKETTE.

Grundsätzlich gilt: mit einem Fahrzeug der Schadstoffklasse 1 (ältere Diesel – PKW) erhalten Sie keine Plakette. Das heisst Sie dürfen in bezeichneten Bereichen in Städten gar nicht mehr Autofahren. Ein Verstoß gegen dieses Verbot hat dann eben rechtliche Konsequenzen.


Plakettenverordnung

Wo darf ich fahren?

Das legt die entsprechende Verordnung – die sogenannte Plakettenverordnung – fest. Damit bekommt jede Stadt und Gemeinde ein wirksames Instrument in die Hand, um gegen Feinstaub vorzugehen. Aufgrund der Umweltgesetzgebung werden dann Schilder wie HIER ZU SEHEN aufgestellt. Auf diesen Schildern gibt es die Farben gelb, rot, grün oder blau. Je nachdem welche Farbe Ihre Plakette hat, dürfen Sie in diesem Bereich fahren oder nicht.

Welche Plakette bekomme ich?

Auf Ihrem Fahrzeugschein sehen Sie dies oben links unter dem Punkt: „zu 1. – Schlüsselnummer“. Hierbei geht es um die letzten beiden Ziffern. Diese geben an, zu welcher Schadstoffgruppe Ihr Fahrzeug gehört.

Auf der Internetseite www.feinstaub.gtue.de sehen Sie welche Plakette Sie für Ihr Fahrzeug erhalten. Die Plaketten erhalten Sie bei AU – berechtigten Werkstätten und sämtlichen Zulassungsstellen wie TÜV oder DEKRA.

Unser Tipp

Kümmern Sie sich rechtszeitig um Ihre Plakette, dann ist Ihre Mobilität gewahrt.


Schadstoffgruppen für Pkw und Wohnmobile

Schadstoffgruppe 1

Keine Plakette

  • Die Schadstoffgruppe 1 erhält keine Plakette, sie umfasst:
    – Pkw mit Ottomotor ohne geregeltem Katalysator bzw. geregeltem Katalysator nach der sog. Anlage XXIII StVZO (nationale Einstufung für Fahrzeuge bis 1993).
    – Diesel-Pkw nach Euro 1 oder schlechter
  • Schadstoffschlüsselnummer
    – Benziner: 0 bis 13, 15, 17, 77, 88, 98
    – Diesel: 0 bis 24, 34, 40, 77, 88, 98

 

 

 


 

Schadstoffgruppe 2

Plakettenverordnung - Plakette 2 rot

  • Die Schadstoffgruppe 2 umfasst:
    • Diesel-Pkw Euro 2
  • Schadstoffschlüsselnummer
    Diesel: 25 bis 29, 35, 41, 71

 


 

Schadstoffgruppe 3

Plakettenverordnung Plakette 3 gelb

  • Die Schadstoffgruppe 3 umfasst:
  • Diesel-Pkw nach Euro 3 bzw. D3
  • Diesel Pkw mit Nachrüstung entsprechend PM1 (Pkw = 2.500 kg zGG)
  • Schadstoffschlüsselnummer
    Diesel: 30, 31, 36, 37, 42, 44 bis 52, 72
    Diesel mit Partikelfilter (PM1): 14, 16, 18, 21, 22, 25 bis 29, 34, 35, 40, 41, 71, 77

 

 


 

Schadstoffgruppe 4

Plakettenverordnung Plakette 4 grün

  • Die Schadstoffgruppe 4 umfasst:
  • Diesel-Pkw mit Partikelemissionen unter 5 mg/km (Vorschlag für Euro 5), ent­spricht PM5
  • Pkw mit Ottomotor und geregeltem Katalysator (ab Abgasrichtlinie 91/441/EWG)
  • Kfz ohne Verbrennungsmotor (z.B. Elektromotor, Brennstoffzelle)
  • Diesel-Pkw nach
    – Euro 4
    – D 4
    – Euro 3 und D4 (Euro 3 alleine ist nicht ausreichend für die grüne Plakette)
  • Diesel- Pkw mit Nachrüstung entsprechend PM1 (Pkw > 2.500 zGG), PM2, PM3 und PM4
      • Schadstoffschlüsselnummer

    PM2: 30, 31, 36, 37, 42, 44 bis 48, 67 bis 70
    PM3: 32, 33, 38, 39, 43, 53 bis 66
    PM4 sowie PM5Benziner: 14, 16, 18 bis 70, 71 bis 75
    Diesel: 32, 33, 38, 39, 43, 53 bis 70, 73 bis 75
    Diesel mit Partikelfilter: PM1: 49 bis 52