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Partikelminderungsstufen

PM Stufen

PM1

Die Partikelminderungsstufe PM1 behandelt die Nachrüstung von Euro-1- und Euro-2-Diesel-Pkw. Für diese Fahrzeuge ist ein Grenzwert zwischen 0,18 g/km und 0,08 g/km anzusetzen. Ein Grenzwert von 0,05 g/km kann durch Nachrüstung eines Partikelfilter erreicht werden. Damit ist dieses Fahrzeug dann in der Euro-3 Klasse.

PM2

Grenzwert für PM2 ist 0,05 g/km. Damit ist PM2 die Partikelminderungsstufe für die Nachrüstung von Euro-3-Diesel-Pkw. Durch Nachrüstung eines Partikelfilters soll der für Euro-4-Diesel-Pkw geltende Grenzwert von 0,025 g/km erreicht werden.

PM3

Schadstoffgruppe, falls Ihr Diesel PKW nicht vom ab mit einem Russfilter ausgerüstet ist. Sie halten nach geltendem Recht lediglich einen Grenzwert von 0,025 g/km ein. Bei Nachrüstung eines Partikelfilters muss der Euro-4-Grenzwert von 0,0125 g/km erreicht werden.

PM4

Für ab Werk vorgerüstete Diesel-PKW gilt der zukünftige Euro 5 vorgeschriebene PM Grenzwert von 0,005 g/km. Diese Stufe wurde für die Nachrüstung von im Verkehr befindlichen Euro-4-Diesel-Pkw geschaffen, die bereits ab Werk entsprechend vorgerüstet sind.

PM5

PM5 ist gültig für alle Euro-3- und Euro-4-Diesel-Pkw, die ab dem Tage, an dem sie erstmals für den Verkehr zugelassen wurden/werden, anstelle eines PM-Grenzwertes von 0,050 bzw. 0,025 g/km den von der Europäischen Kommission für die zukünftige Euro 5 vorgeschriebenen PM-Grenzwert von 0,005 g/km einhalten.